In der nun zweiten Präsenssitzung des Gemeinderates gab es wieder interessante Themen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kuhardt.
Nach Eröffnung und Feststellung der Vollzähligkeit ging es beim ersten Tagesordnungspunkt (TOP) um eine neue Satzung gemäß § 88 GemO über den Nachweis von Stellplätzen bei zukünftigen Bauvorhaben. Hierzu lag ein Entwurf seitens des Bauausschusses vom 25.06.2021 vor. Bis alle Fragen abgestimmt und geklärt werden konnten, dauerte es nun fast ein Jahr, auch bedingt durch Corona-Maßnahmen.
Wesentliche Punkte, die eine Änderung und ebenso eine solche Satzung notwendig machen, ausgerichtet auf die Zukunft sind:
- Innerortsverdichtung führt zu einer zunehmenden Anzahl von Fahrzeugen und dem zuparken der Durchfahrtsstraßen
- Viele Straßenzüge im alten Ortsteil haben keine entsprechenden Bebauungspläne.
- Die unübersichtliche Verkehrssituation führt zu einer zunehmenden Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer innerorts.
Der nun gestaffelte Vorschlag für die Anzahl von einzuplanenden Parkplätzen auf den Grundstücken der betroffenen Ortsstraßen (Haupt-, St. Anna-, Kirch-, Rülzheimer-, Rhein-, Römer-, Blumen-, Garten-, Siedler-, Schulstraße , Birkenallee, Am Rottenbach und teilweise Am Roppenbild, Hördter Straße und Am Rheinberg) gibt nun Sicherheit und Transparenz bei zukünftigen Bauprojekten in diesem Bereich.
Der Vorschlag wurde einstimmig nach eingehender Diskussion, insbesondere auch von in der Planung ausgewiesenen „gefangenen Parkplätzen“ angenommen. Parkplätze, die praktisch nicht nutzbar sind, werden als „gefangene Parkplätze“ bezeichnet. Mit der Thematik der „gefangenen Parkplätze“ beschäftigt sich bereits der Gemeinde- und Städtebund. Bis hierzu ein Ergebnis vorliegt, werden noch 3-5 Jahre vergehen. Damit bleibt diese Art der Pärkplätze in der Planung erlaubt.
Im zweiten TOP ging es um die periodisch wieder anstehenden Bauwerkprüfungen in kommunaler Hand. In diesem Fall die Brücken in der Verbandsgemeinde Rülzheim. Von der verpflichtenden Maßnahme entfallen auf Kuhardt ca. 5.000 €, die im Haushalt bereits mit 10.000 € eingestellt sind. Der GR beschliesst einstimmig der Auftragsvergabe an den einzigen Anbieter zuzustimmen.
Der nächste TOP befasste sich mit dem neu einzureichenden und 5 Jahre geltenden Hauptbetriebsplan für Kiesabbau im Feld „Leimersheim 2“. Da es keine Änderungen gegenüber dem bisherigen Hauptbetriebsplan gab und die Verwaltung keinerlei Bedenken hat, wurde der Verlängerung einstimmig zugestimmt.
Im TOP 4 geht es um das Einvernehmen der Gemeinde bei Bauvorhaben gemäß §36 BauGB und innerorts §34 BauGB.
a) Bei der Bauvoranfrage für eine KFZ-Werkstatt mit Büro und Wohnung ging es darum, ob dies in der Rheinstraße in zweigeschossiger Bauweise möglich ist .
Hierzu lagen die Stellungnahmen der Verwaltung vor, die aufgrund des ausgewiesenen Mischgebietes Kirchgasse I gemäß §6 BauNVO und des geltenden Bebauungsplanes keinerlei Bedenken feststellten. Somit erklärte die Gemeinde durch den GR einstimmig ihr Einvernehmen.
b) Antrag auf Befreiung gemäß §31 (2) BauGB im Auwaldring Hier ging es um die stellenweise Überschreitung der festgesetzten Höhe von 0,7 m gemäß Bebauungsplan um 1,10 m. Hierzu gab es im GR eine umfassende Diskussion bei der mehrheitlich das Einvernehmen abgelehnt wurde. Hierbei wurde betrachtet, daß ein Vorhaben über 0,70 m bereits in der Vergangenheit genehmigt wurde und somit Grund dieser Diskussion war. Inwieweit das angemessen ist oder nicht, ist eine subjektive Entscheidung und damit sollte dies nicht Gegenstand des Einvernehmens sein.
c) Antrag auf Neubau eines Gartenhauses/Nebengebäude Dies betrifft den Neubau eines unbeheizten Gartenhauses entlang der Grundstückgrenze.
Gemäß § 8 Abs.9 der Landesbauordnung (LBauO) dürfen Gebäude ohne Feuersstätte entlang der Grenze errichtet werden.
Nach § 62 Abs.1 Nr.1 ist ein solches Vorhaben genehmigungspflichtig.
Da auch die Stellungnahme der Verwaltung alle baurechtlichen Grundlagen erfüllt sieht, liegen keinerlei Bedenken vor. Dem Antrag wurde daher einstimmig das Einvernehmen erteilt.
d) Bauvoranfrage zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses auf einem landwirtschaftlichen Anwesen Gemarkung Kuhardt Hier wurde von der Verwaltung festgestellt, daß gem. § 35 Abs. BauGB ein solches Vorhaben ausserorts zulässig ist. Ebenso ist eine ausreichende Erschliessung vorhanden. Da dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen, kann das Einvernehmen gewährt werden. Dem stimmte der GR einstimmig zu.
Der fünfte TOP betraf Kenntnisgaben seitens der Gemeinde oder den Gemeinderäten.
- Die Aktionsschilder zu „Freiwillig 30“ wurden von der Verwaltung genehmigt und können daher beauftragt und aufgestellt werden. Die geplanten Aufstellorte sind geringfügig zu ändern.
- Verkehrsänderung Ortseingang von Rülzheim mittels durch LBM aufgestellten Versuchsanordnung in Vorbereitung des zukünftigen Fahrbahnteilers in ca. 2 Jahren und einer zukünftigen Fahrbahnsanierung
- Verkehrssicherheit bei der Einmündung Ringstraße aus Hördter Straße. Hierzu ist klarzustellen, daß der Parallelweg ein landwirtschaftlicher Nutzweg und kein reiner Fahrradweg ist. Daher ist beim Einfahren aus dem Nutzweg erhöhte Aufmerksamkeit und gegebenenfalls ein Absteigen erforderlich.
- Über den Start des Projektes " Gestaltung der Ortseingänge" der Aktiven Bürger, wurde vom Fraktionsvorsitzenden Christian Wolf berichtet. Unter der Leitung von Julia Styner-Hoffmann und Lorena Cultiaux, war am 09.07. der erste Tag und Beginn dieses Projektes.
Sehr erfreulich war der Zuspruch und das Kommen einiger motivierter Kids.
Weitere Termine/Projekttage folgen und auch weiterhin ist eine Beteiligung möglich und gerne gesehen.
Hinweis : Näheres zu den öffentlichen Punkten kann nachgelesen werden unter :
Es grüßt die Vorstandschaft der Aktiven Bürger Kuhardt e.V.
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