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14. Gemeinderatssitzung (online)



Nach Eröffnung und Feststellung der Vollzähligkeit betrafen die ersten beiden Tagesordnungspunkte die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §67 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO).

Zum Ersten die 7. Änderung zur Ansiedlung eines Kindergartens „Villa Zauberwald“ in Rülzheim Nähe Straßenfarm und zum Anderen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Hördt Nähe Friedhof.

Zu beiden Änderungen wurde jeweils die Zustimmung einstimmig erteilt.

Im Tagesordnungspunkt 3 ging es um den Sachstandsbericht und die weitere Vorgehens-weise zum Kuhardter Friedhofsgelände.

Bei einer Überprüfung des Friedhofsgeländes wurde Verbesserungsbedarf in baulicher, gestalterischer und organisatorischer Hinsicht festgestellt.

Auch sind im hinteren Bereich in den letzten zwei Jahren einige neue Themenfelder entstanden. Ebenso haben sich die Bedürfnisse der Menschen hinsichtlich Bestattungen in den letzten Jahren deutlich verändert.

Eine Neugestaltung ist daher unumgänglich. Aufgrund der beschränkten Mittel im Haushalt ist daher zeitliche Streckung erforderlich. Zur finanziellen Ausstattung können hier verschiedene ‚Finanztöpfe‘ je nach Ausgestaltung genutzt werden. Hierzu gab es bereits Abstimmungen zwischen Bauhof der Gemeinde Kuhardt und dem zuständigen Bauamt Rülzheim. Ebenso ist die Unterstützung eines Landschaftsarchitekten erforderlich.

Aus einer Vor- Ort- Begehung des oben genannten Kreises am 28.04.2021 gingen erste Konzepte hervor. Es flossen hier auch laut Beigeordneter Frau Weber Anliegen von Bürgern und Bauhof mit ein. Weiterhin ist es sinnvoll im Rahmen der Streckung einen 10 Jahres Horizont zu planen. Dies hat auch den Vorteil, dass ein bürgernahes Feedback möglich ist und gegebenenfalls Korrekturen ohne unnötige Kosten zu verursachen, möglich sind. Die weitere Vorgehensweise erfolgte anhand folgender Beschlüsse:

1) Beauftragung Landschaftsarchitekt Hr. Garrecht auf Stundenbasis (max. 20h) zur Erstellung eines Konzeptes inklusive Kostenkalkulation zur Neugestaltung

2) Beauftragung Verwaltung nach Vorlage des Konzeptes Hr. Garrecht wie eine Umsetzung zeitlich und finanziell durchgeführt werden kann. Eingeschlossen hierin ist bestimmte Maßnahmen auf Fördermöglichkeiten zu untersuchen.

Der vierte Tagesordnungspunkt „Auftragsvergaben“ enthielt zwei Themengebiete.

- Die Auftragsvergabe für Leistungen der Verkehrsanlagenplanung Kirchstraße

Nach zahlreichen Rohrbrüchen und Ausbesserungen soll nun die Fahrbahndecke der Kirchstraße bis zur Kreuzung Richtung Neupotz erneuert werden.

Dies ist für den Herbst, möglichst in den Herbstferien geplant. Im Zuge der Erneuerung soll auch geklärt werden, welche Reparaturen am Gehweg und der Rinne erforderlich und wie sie auszuführen sind. Hierzu informierte der Bürgermeister, dass das Angebot unter der veranschlagten Summe liegt und daher kleine Spielräume möglich sind.

Die Aktiven Bürger fragten nach inwieweit im Zuge der Sanierung verkehrs-beruhigende Maßnahmen möglich sind und eventuell die Dachstromleitungen in die Erde verlegt werden können.

Hierzu informierte der Bürgermeister, dass die Fahrbahndeckenerneuerung nicht in der kommunalen Hoheit liege und daher kaum Einfluss möglich ist. Bei einer möglichen Verlegung der Stromleitungen hingegen, ginge dies voll zu Lasten der Gemeinde, da der Gehweg in ihrer Hoheit liegt. Insbesondere die Straßenlaternen sind in ihrer Stromzuführung hier als Kostenfaktor erheblich. Es laufen hierzu aber noch Gespräche mit den Pfalzwerken, um Möglichkeiten auch mittelfristig zu klären.

Die Erneuerung soll so durchgeführt werden, dass immer eine Straßenseite befahrbar bleibt für Anwohner und Buslinie, jedoch ohne Schwerverkehr.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ausschreibungsvorbereitung und Bauleitung an das Ingenieurbüro Clade in Neustadt zu vergeben.


- Ermächtigung zur Auftragsvergabe einer Einrichtung Streuobstwiese und Lehrfläche auf der Gemarkung Kuhardt


Richtung Neupotz


Im Rahmendes Projektes ökologische Flächenpflege der VG Rülzheim wird auch die Gemeinde Kuhardt eine Fläche ausweisen. Geplant ist die Wiese hinter dem Wohngebiet Kirchgasse II, ehemals Gärtnerei, Richtung Neupotz.

Ziel ist es, die Flächenpflege nachhaltig auf eine artenreiche Wiese umzustellen. Geplant ist eine sogenannte biodiverse Magerwiese, d.h. durch wenig Pflege die Artenvielfalt zu erhalten bei reduziertem Wachstum. Ebenso soll in der Mulde, ehemaliger Wassertank, ein entsprechender Lehrpfad erstellt werden.

Die Bürger können sich mit Übernahme einer Patenschaft für zu pflanzende Bäume beteiligen. Dies ist sehr attraktiv, da es mit einem kostenlosen Baum-Schnittkurs verbunden ist. Umgesetzt werden soll dies in den nächsten zwei Jahren.

Im Rahmen der ökologischen Landschaftspflege wird es auch eine Sauberkampagne geben, sowie Aktion Müllentsorgung. Auch wird das Thema Homegardening auf Anfragen vieler Bürger mitaufgenommen.

Die erforderlichen Beschlüsse, Beauftragung des Bürgermeisters zu entsprechenden Auftragsvergaben erfolgten einstimmig.

Im Tagesordnungspunkt 5 war das Einvernehmen der Gemeinde für ein Bauvorhaben in der Hauptstraße erforderlich. Da seitens der Verwaltung keine Bedenken vorlagen und es ähnliche Bauweisen bereits in der Gemeinde gibt, wurden das Einvernehmen durch den Gemeinderates erteilt.

Der letzte Punkt Kenntnisgaben wurde nochmals an alle der Beschluss des Umlaufverfahrens vom 08.12.2020 zur Auftragsvergabe Gehölzpflege und Wegebau im Rahmen der Aktivität „Klimafreundliche Maßnahmen der Dorfökologie“ mitgeteilt.

Weitere Kenntnisgaben :

- Weg zwischen Friedhof und Sportplatz ist wieder offen und für die Allgemeinheit zugänglich.

- LBM plant einen Verkehrsversuch, Anfahrt Kuhardt aus Richtung Rülzheim als Vorbereitung auf den Fahrbahnteiler, der in 2-3 Jahren realisiert werden soll.

- Betreffend Friedhof ergibt sich eine Änderung bei der Waldbestattung. Hier kann zukünftig auf den eingefügten Baumhölzern der Grabschmuck auch ganzjährig abgelegt werden. Bisher war es nur bis 4 Wochen nach Bestattung erlaubt.

- Aufgrund zahlreicher Bürgeranfragen zum Thema ‚Fällen von Bäumen‘ folgende Klarstellung: Hierzu gibt es klare gesetzliche Grundlagen. Im Allgemeinen dürfen Bäume nur gefällt werden, wenn sie krank, verkehrsgefährdend oder zu alt sind. Bei Fällung ist grundsätzlich auch eine Nachbepflanzung erforderlich.

- Die VR Bank Filiale soll im neu erstellten Gebäude im Erdgeschoß am dritten Wochenende im Juni eröffnet werden.

- Nach Beendigung der Baumaßnahmen gegenüber Dorfplatz ist die Aufstellung weitere Automaten geplant zur besseren Nahversorgung der Dorfbewohner.






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