Am 21.06.2021 war es soweit. Die erste Präsenzsitzung nach fast einem Jahr. Natürlich unter Einhaltung der aktuellen Corona Regeln. Und es lag ein umfangreiches Programm vor, auch durch die Gegebenheiten in der Zeit ohne Präsenzsitzung.
Nach Eröffnung und Feststellung der Vollzähligkeit wurde im Rat das neue Mitglied der Aktiven Bürger Frau Lorena Cultiaux vom Bürgermeister verpflichtet. Sie tritt die Nachfolge von Stefan Werling an.
Gleich zu Beginn ein spannendes und vielschichtiges Thema die Haushaltsatzung mit Haushalts- und Stellenplan der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Kuhardt hatte den Haushalts- und Stellenplan (140 Seiten) bereits am 07.06.2021 eingehend erörtert und auch vom kompetenten Vertreter der Verbandsgemeinde Herrn Trauth eingehend erläutert bekommen. Die Veröffentlichung erfolgte unter anderem im Heimatbrief vom 03.06.2021. Da keine Eingebungen seitens der Bürger und Bürgerinnen der Verwaltung vorlagen, konnte der Plan unverändert in der Ratssitzung von Herrn Trauth erläutert und die Fragen des Rates beantwortet werden. Für die etwas späte Verfügbarkeit und Darlegung sind Verzögerungen durch Corona Maßnahmen und der Einsatz neuer Finanzsoftware verantwortlich. Die neue Software bietet nun auch die Möglichkeit der optischen Aufbereitung, was zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit führt. Grundsätzlich enthält der Plan 5 Jahre in die Zukunft, die beiden ersten Jahre sind fix und die nächsten 3 Jahre geben eine Vorschau zur möglichen Entwicklung aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen.
Wesentliche Erkenntnis der vorliegenden Zahlen ist, dass die Ausgaben teilweise deutlich über den Einnahmen liegen und sich damit im Schnitt der nächsten 5 Jahre eine Jahresfehlbetrag von ca. 1 Mio. € ergibt.
Von dieser Entwicklung sind leider 80% der Gemeinden in Rheinland-Pfalz betroffen gibt Herr Trauth zu Bedenken.
Damit können in der Finanzierung nur noch bedeutsame und zum Erhalt erforderliche Investitionen durch die Gemeinde getätigt werden, sei es gesetzlich oder um größere Schäden zu vermeiden. Nutzen kann die Gemeinde sogenannte Fördertöpfe des Bundes, wenn dies sinnvoll für die weitere Entwicklung ist.
Um die Finanznot möglichst gering zu halten, werden daher Projekte auf bis zu 5 Jahre gestreckt oder nur solche umgesetzt, die Fördermittel erhalten. Dies ist beispielweise der Fall bei der neuen Bushaltestelle, die zu 85% durch Fördermittel finanziert werden kann. Die wesentlichen Investitionen der Gemeinde für die nächsten Jahre sind:
- Baugebiet Kirchgasse – Anlegen von Ausgleichsflächen aus historischer Verpflichtung
- Baugebiet Kirchgasse II – Anlegen Streuobstwiese als Ausgleichsfläche (histor. Verpfl.)
- Umgestaltung Friedhof – Veränderte Bestattungsgewohnheiten und Erhalt
- Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte und Römerstraße
- KiGa Mehrzweckräume (Umsetzung neues KiGa-Gesetz)
- Baugebiet Spitzäcker (Ankauf, Erschließung…)
- Straßenoberflächenentwässerung
Am Beispiel Kindergarten sieht man die Problematik der Gemeinden:
- Verpflichtendes Gesetz dass Mehraufwände an Investitionen, Erhaltungsaufwand und Personal erfordert, auf der einen Seite
- Und die Kosten dafür sind aus eigenen Finanzmitteln zu erbringen ohne irgendwelche Zuschüsse auf der anderen Seite
Dies trifft auf alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Rülzheim zu.
Um die finanzielle Belastung gering zu halten, wird daher die Umsetzung zwischen den Gemeinden abgestimmt und entsprechend der Notwendigkeit die Reihenfolge umgesetzt.
Die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinden sind begrenzt. Sie können nur durch Landverkäufe, Erhöhungen von Hebesätzen oder die Ansiedlung von Gewerbe nachhaltig verbessert werden.
Im Falle der Gemeinde Kuhardt wird der Verkauf des Gebietes Spitzäcker zur Umwandlung in ein Wohngebiet, kurzfristig den Haushalt ins Positive führen. Jedoch langfristig wird er unterdeckt sein. Hier spricht man von einer „strukturellen Unterfinanzierung“.
Da der Haushaltsplan und damit die Investitionen in die Zukunft der Gemeinde von der Finanzaufsicht zu genehmigen sind, kann dies im Extremfall sogar zu Haushaltsperren führen. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass hier die Landesregierung am Zug ist und dringend Handlungsbedarf besteht.
Abschließend wurde der Beschlussvorschlag des Finanzausschusses einstimmig angenommen.
Aus der Finanzplanung der Gemeinde ergibt sich der zukünftige Bedarf an Finanzmitteln und damit kam der nächste Tagesordnungspunkt die Kreditaufnahme der Ortsgemeinde Kuhardt für die Jahre 2019 und 2020. Hier ging es darum zu welchen Konditionen die Gemeinde ihren Kreditbedarf für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 deckt. Die Genehmigung der Haushalte durch die Aufsichtsbehörde liegt vor. Der Kreditbedarf für die beiden Jahre beträgt 2,713 Mio. €. Aufgrund der Erfahrungen der Verbandsgemeinde wurde vorgeschlagen, die Summe zu einem variablen Zinssatz zu finanzieren. Im einstimmig gefassten Beschluss wurde die Verwaltung ermächtigt, Angebote einzuholen und beim zinsgünstigsten Anbieter abzuschließen.
Im vierten Tagesordnungspunkt ging es um die Fortschreibung des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar (RN). Hier im Fokus stehen die 1. Änderung der Kapitel 1.4 Wohnbauflächen und 1.5 Gewerbliche Bauflächen. Hierin ist festgelegt, wieviel Flächenbedarf zur Weiterentwicklung, und damit auch mögliche zukünftige Einnahmen, einer Gemeinde zugestanden werden. Grundsätzlich gilt zwar, das „Jeder Kommune in der Metropolregion RN eine Wohnbauflächenentwicklung im Rahmen des Eigenbedarfes zusteht“, jedoch nur im Rahmen ihrer funktionalen Zuordnung. Damit ergibt sich für Kuhardt ein Flächenbedarf für die nächsten Jahre von 0,4 Hektar.
Daraus ergibt sich für die Wohnflächenentwicklung, dass der Innerortsverdichtung eine zentrale Rolle zukommt bei der zukünftigen Erschließung von Wohnraum.
Das bisher ausgewiesene Gewerbegebiet mit 0,8 ha erscheint zu gering, auch würden Teile davon nur beschränkt nutzbar sein, da sie im regionalen Grünzug liegen und auch Vorbehaltsgebiet für den Hochwasserschutz darstellen. Im einheitlichen Regionalplan besteht die Möglichkeit eines Flächentausches und diese soll genutzt werden. Hiermit kann die Gemeinde für Gewerbetreibende attraktiver werden, bei gleichzeitiger Vermeidung von steigendem Durchgangsverkehr des Ortes. Mittlerweile sollen Anfragen für über 1,6 ha von Gewerbetreibenden vorliegen, Dies wurde im Rat eingehend diskutiert und die Notwendigkeit der Anforderung von mehr Flächen für Gewerbetreibende. Zur Diskussion standen 2 oder 2,5 oder 3 ha Bedarf. Für die bisherige ausgewiesene Gewerbefläche, südlich der Hauptstraße wurde ein Tausch und für die Größe eine Flächenerweiterung auf 3 ha beantragt.
Die neue Fläche wird dann am Ortseingang von Rülzheim kommend liegen.
Nun zu einem erfreulichen Tagesordnungspunkt, der Zuwendung von 2.500 € der VR Bank Südpfalz für den Umbau des Gemeindehofes. Der Entgegennahme stehen keine Bedenken im Wege und die Annahme erfolgte einstimmig.
Gemäß §36 BauGB und für Vorhaben im Innerortsgebiet §34 BauGB standen folgende Einvernehmen zur Abstimmung:
- Nutzungsänderung von gewerblicher Nutzung in Wohnfläche und damit Änderung der Straßenansicht in Rülzheimer Straße
Seitens der Verwaltung lagen keine Bedenken vor und der Rat erteilte einstimmig dem Vorhaben sein Einvernehmen.
- Terassenausbau und Teilausbau Rülzheimerstraße
Seitens der Verwaltung lagen auch hier keine Bedenken vor, auch hier erteilte der Rat einstimmig sein Einvernehmen.
- Antrag auf Befreiung gemäß §31(2) BauGB, zulässige Höhe der Einfriedung von 0,70m
Hierzu war die Stellungnahme der Verwaltung vielschichtig. Zum Einen stellt sie fest, dass die aktuelle Straßeneinfriedung klar die zulässige Höhe um mehr als 1,10 m überschreitet. Zum Anderen dokumentiert sie, dass bereits einige Einfriedungen mit Höhe 1,80 vorhanden sind. Hierzu ist klar festzustellen, dass diese jedoch nicht zu Straße hin sind und hier auch keine entsprechende Verkehrslage – Einfahrt ohne Sicht- vorliegt. Darüber hinaus weist die Verwaltung abschließend klar daraufhin, dass eine Höhe von 1,80m nicht dem ürsprünglichen städdtebaulichen bzw. gestalterischem Ziel entspricht.
In der Diskussion im Rat wird von den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister nochmals darauf hingewiesen, dass bei Anträgen aus dem Baugebiet Kirchgasse II bei gleichem Vorhaben – Einfriedungen von 1,80m zur Straße oder zur Einmündung hin, dies immer bisher versagt wurde und dies auch weiterhin einheitlich geregelt werden sollte.
Im Ergebnis versagt der Rat einstimmig sein Einvernehmen zu diesem Vorhaben.
Die in der Corona Zeit im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse wurden noch einmal aufgerufen, damit sie erstens veröffentlicht werden und zweitens alle Ratsmitglieder zur Kenntnis nehmen können.
- Forstwirtschaftsplan für Wirtschaftsjahr 2021 mit Fehlbetrag von 7.068 €.
Hinweis: Der aktuelle Holzpreisentwicklung hat hierauf keinen Einfluss
- Auftragsvergabe Gehölzpflege und Wegebau im Rahmen der klimafreundlichen Maßnahmen der Dorfökologie und der Grün- und Freiraumgestaltung.
Hier wurde Bürgermeister Schwab ermächtigt die Aufträge entsprechend dem wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
- Stilllegung der Lüftungsanlage Turnhalle der Grundschule Kuhardt
In Verbindung mit der Stilllegung wurde die Beheizung mit Heizkörper und Lufterhitzer realisiert. Ebenso wurde eine Personenbegrenzung auf 200 Personen verfügt und damit der Status der Versammlungsstätte aufgegeben.
- Einvernehmen der Gemeinde über Erweiterung Einfamilienhaus Gartenstraße
Im vorletzten Punkt Kenntnisgaben informierte der Bürgermeister und die Beigeordneten über folgende Neuerungen und Fortschritte
- Im Zuge der Verkehrsberuhigu8ng am Ortseingang von Rülzheim wird der LBM zur Realisierung der großen Maßnahme Fahrbahnteiler in den nächsten Wochen anbringen und damit einen Verkehrsversuch zur Reduzierung der Geschwindigkeiten vornehmen. Es werden zwei Leitelemente innerhalb des Ortes so positioniert, dass die Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen.
- Die bisherige Technik die Geschwindigkeiten von bis zu 1Gbit/s im Datentransfer zu erreichen erschöpfen sich, da ohne Glasfaser dies generell nicht zu erreichen ist. So beginnt nun die Deutsche Glasfaser ihr komplett eigenes Netz in Kuhardt zu installieren. Damit können die Nutzer in Kuhardt mehrgleisig unterwegs sein. Die Leitungen werden innerhalb Kuhardt so verlegt, dass jeder Haushalt damit erreichbar ist. Für die Haushalte ohne Vertrag können die Eigner kostenpflichtig einen Antrag stellen zur Anbindung ihres Grundstückes ans neue Netz. Auch wurde der Übergabepunkt (PoP) mit der deutschen Glasfaser abgestimmt. Er liegt auf einer Gemeindefreifläche im Gebiet Kirchgasse I. Damit konnte mit den umliegenden Gemeinden ein sogenanntes Ringnetz erschlossen werden. Dies erhöht die Ausfallsicherheit erheblich für die Nutzer und erschließt auch Gewerbegebiete Richtung Leimersheim.
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