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18. Gemeinderatssitzung


Kurzprotokoll 18. Öffentliche GR-Sitzung Kuhardt 21.09.2021 in der Schulturnhalle


Nach Feststellung der Vollzähligkeit und Beschlussfähigkeit begrüßte der BM die anwesenden Einwohner.

In der ersten Gemeinderatssitzung nach den Sommerferien stand die Grundsatzentscheidung zur Festlegung der Nutzungsdauer der Gräber und den Friedhofsgebühren zum ‪01.01.2022‬ als TOP Thema an.


Die gewöhnliche Nutzung von Friedhöfen verändert sich stark und die Gebührenordnung in der Verbandsgemeinde stellt sich kommunal als sehr unterschiedlich heraus. Ebenso bemängelt die Kommunalaufsicht seit Jahren den unausgeglichenen Teilergebnishaushalt in diesem Bereich.


Daher beschloss der Verbandsgemeinderat am 21.08.2018 einstimmig einen Auftrag zur Friedhofsgebührenkalkulation für alle Friedhöfe der Verbandsgemeinde Rülzheim an die Firma Heyder&Partner Gesellschaft zur Kommunalberatung mbH zu vergeben.

Nach Abschluss der Untersuchungen und einer Gebührenkalkulation wurden bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung die Rahmenbedingungen für alle Kommunen der Verbandsgemeinde festgelegt. Aufgrund des Anaylseergebnisses können die Gebühren nicht vereinheitlicht werden, da jede Gemeinde Besonderheiten in Ausstattung und Betrieb des Friedhofes aufweist. In Kuhardt ist dies die Nutzung des Feierplatzes auf dem Friedhof.


Es folgten eingehende Erläuterungen der Firma Heyder&Partner zur Herleitung und Differenzierung der Kostenkalkulation. In der anschließenden Diskussion im Gemeinderat bestand Einigkeit zur Kostenkontinuität. Dies bedeutet eine vertretbare Anhebung der Gebühren, die nicht überfordert, aber allen Anforderungen möglichst gerecht wird. Darüber hinaus sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Anpassung an die neuen Gegebenheiten erforderlich. Dies fällt jedoch in die Thematik Dorferneuerung und Dorfweiterentwicklung.


So standen folgende Beschlüße an :


1. Die Ruhefrist für Erd- und Urnenbestattungen wird mit Wirkung zum ‪01.01.2022‬ auf 20 Jahre festgelegt.

2. Der vorgelegten und vorgestellten Gebührenkalkulation wird zugestimmt mit der Festlegung, dass der Gebührensatz maximal 50 % Kostendeckung ergibt.

3. Den sich in der Anlage ergebenden Gebührensätzen für die einzelnen Positionen wird zugestimmt.

4. Die Friedhofssatzung, sowie die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren, sollen auf Grundlage der obigen Ausführungen fortgeschrieben,

auf die individuellen und aktuellen örtlichen Verhältnisse angepasst und konsolidiert werden.

Die Fortschreibung des Ortsrechts soll noch in 2021 finalisiert werden, sodass ein Inkrafttreten zum ‪01.01.2022‬ ermöglicht wird.


Alle vier Punkte wurden gemäß Vorlage einstimmig im Sinne der Weiterentwicklung und Zukunft der Gemeinde und deren Bewohner beschlossen.



Der zweite Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit dem Einvernehmen der Gemeinde bei Baumaßnahmen gem. §36 BauGB und § 34 BauGB.

1. Befreiung der Vorgabe Einfriedung maximale Höhe 0,70 m im rückwärtigen Grundstücksbereich unter Wahrung nachbarschaftlicher Interessen.

Aufgrund bereits vorliegender Zustimmung vergleichbarer Einfriedungen wurde das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig erklärt.

2. Anbau eines beheizten Wintergartens

Da es sich um einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus handelt und die Abstandsvorgaben eingehalten wurden, erklärt die Gemeinde einstimmig ihr Einvernehmen.

Im folgenden Punkt Kenntnisgaben lagen keine Informationen seitens der GR-Mitglieder vor.

Ebenso gab es keine Fragen seitens der anwesenden Anwohner im Punkt Einwohner-Fragestunde.

Damit bedankte sich Bürgermeister Schwab bei allen Teilnehmern und beendete die Sitzung.


Für Interessierte an den Details zu Zielen und Schwerpunkten verweisen wir nochmals auf folgenden LINK.


Hinweis : Näherers zu den öffentlichen Punkten kann nachgelesen werden unter :


Es grüßt die Vorstandschaft der Aktiven Bürger Kuhardt e.V.

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