top of page

22. Gemeinderatssitzung




Kurzprotokoll 22. Öffentliche GR-Sitzung Kuhardt 19.01.2022 online

Nach Feststellung der Vollzähligkeit und Beschlussfähigkeit begrüßte der BM die anwesenden Ratsmitglieder. Der wichtigste Tagesordnungspunkt insbesondere auch für die langfristige Zukunft der Gemeinde war das 1. Thema: Vorstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Verbandsgemeinde Rülzheim (VGR) Die Klimaschutzmanagerin Fr. Hodan der VGR stellte die Grundlagen und die ambitionierten Ziele dar. Denn Klimaschutz betrifft uns Alle und geht uns Alle an. Als Basis dienen die Grundlagen folgender nationalen, wie internationalen Abkommen und Vereinbarungen: > Pariser Abkommen 2015 mit Kernziel der Begrenzung des Anstieges der Erderwärmung auf 1,5 Grad C > Grüner Deal Europa 2021 der Reduktion von Treibhausgasen um mehr als 55% bis 2030 ggü. 1990 > Nationales Ziel der Reduktion um mindestens 65% Treibhausgasen bis 2030 ggü. 1990 und treibhausgasneutral bis 2045 > Ziele Rheinland-Pfalz Klimaneutralität zwischen 2035 und 2040, sowie die Deckung des Bruttostrombedarfes durch erneuerbare Energien (EE) bilanziell bis 2030. Dies bedingt eine Verdoppelung der Windkraft und eine Verdreifachung der Solarenergie bis 2030. Zu unterscheiden sind dabei die Begriffe - Klimaneutralität = Die menschlichen Aktivitäten haben keine Auswirkung auf das Klimasystem und - Treibhausgasneutralität = bedeutet ‚nur‘ eine Netto- Null der Treibhausgasemissionen. Die Treibhausgasneutralität bezieht sich also nur auf die Abgasemissionen, während die Klimaneutralität alle Aktivitäten erfasst und damit wesentlich umfassender ist. Die daraus abgeleiteten Ziele der Verbandsgemeinde Rülzheim, bei der die öffentliche Verwaltung auch die wichtige Vorbildfunktion hat, sind festgelegt auf: > Energieautarke Verbandsgemeinde bis 2030 > Klimaneutralität bis 2040 in Anlehnung an das Land Rheinland-Pfalz Das Projekt läuft seit Beginn 2020 und hat mit vielen Aktionen (Stadtradeln), Workshops und online Befragungen von Bürgern und online Veranstaltungen (Solaroffensive) mittlerweile Fahrt aufgenommen. Nun werden ab 2022 die festgelegten Arbeitspakete umgesetzt. Dies bedeutet für die Gemeinde Kuhardt besondere Anstrengungen auch in finanzieller Sicht. Hierfür werden aber auch entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt. Aus heutiger Sicht würde die OG Kuhardt den Endenergiebedarf, bis 2050 , reduzieren durch verschiedene Maßnahmen reduzieren können. Als Hauptpotenziale werden hierbei die Mobilität (Verkehr) der Einwohner und der Wärmebedarf sowie Warmwasserbedarf der Einwohner fixiert. Betreffend der Treibhausgase muss sogar eine Reduzierung von 5, 8 t je Einwohner auf 1,2 t je Einwohner und Jahr erreicht werden. Dies entspricht einer Reduzierung um 87,1 %! Die Ergebnisse der Workshops wurden in kurzfristige (0-3Jahre), mittelfristige (3-7 Jahre) und langfristige (mehr als 7 Jahre) Ziele und Maßnahmen gegliedert. Sie betreffen alle Bereiche des täglichen Lebens.

Hierzu wurde auch ein entsprechendes Controlling–Konzept ausgearbeitet nach ISO 50001. Dies soll die Erreichung und Einhaltung der Ziele garantieren. Über die detaillierten Maßnahmen für die Gemeinde Kuhardt werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

2: Auftragsvergabe für eine Machbarkeitsstudie zur Erstellung Bebauungsplan des Altortes Da bisher für den ‚Altort‘ kein gültiger Bebauungsplan vorliegt und um Fehlentwicklungen bei Umbauten oder Baumaßnahmen der Innerortsverdichtung zu vermeiden, ist es erforderlich eine verlässliche Grundlage für alle zukünftigen Bauangelegenheiten zu schaffen. Aktuell gelten die Regeln des § 34 BauGB. Sie sind jedoch nicht konkret genug und lassen Spielräume zu, die oft zu Fehlentwicklungen oder gar Unverständnis der Bürger führen können. Um Individualität zuzulassen, aber ebenso Transparenz und klare Regeln festzulegen, ist es daher unumgänglich einen entsprechenden Bebauungsplan zu definieren. Da aus dem Haushalt 2021 entsprechende Finanzmittel eingeplant waren und in 2022 übernommen werden können, besteht Kostendeckung. Einstimmig wurde beschlossen, die erforderlichen Leistungen dafür, vollumfänglich an das Planungsbüro Piske zu vergeben.

3. Einvernehmen der Gemeinde 3.1 Einvernehmen für Vorhaben im Außenbereich gem. § 34 BauGB Nachdem bereits in einer früheren GR-Sitzung über eine Bauvoranfrage eines Neubaus mit Betriebshaus am Zirkerhof positiv entschieden wurde und es keine Änderungen der Vorgaben bzw. des Neubaus gab, erteilte der GR einstimmig sein Einvernehmen. 3.2 Einvernehmen für Vorhaben im Innerortsgebiet gem. § 35 BauGB Der Neubau eines Zweifamilienhauses auf rückwärtigem Grundstücksbereich ist städtebaulich vertretbar. Es fügt sich nach Art und Bebauung in die bestehende Bauweise ein. Der GR erteilte auch hier einstimmig sein Einvernehmen.

4. Kenntnisgaben Sachstand Einrichtung einer Streuobstwiese am Ortsrand zu Neupotz. Nachdem die korrekten Grenzen der Fläche nun ermittelt werden konnten, steht die Bepflanzung mit Bäumen an. Sie wird im März erfolgen. Für Interessierte an den Details zu Zielen und Schwerpunkten verweisen wir nochmals auf folgenden LINK. Hinweis: Näheres zu den öffentlichen Punkten kann nachgelesen werden unter:

47 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page