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35. Gemeinderatssitzung


35. Öffentliche GR-Sitzung Kuhardt 25.04.2023 Ratssaal


Bürgermeister Schwab begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder im Gemeindehaus und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Einwohner konnten nicht begrüßt werden.


1. Offenlage zur 1. Änderung des Regionalplanes Rhein-Neckar

Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen


Der Beschluss des Gemeinderates Kuhardt vom 22.06.2021 zum Tausch der 0,8 ha großen ausgewiesenen Gewerbefläche und die Erweiterung auf 3,0 ha wurde im Planentwurf des Verbandes Rhein-Neckar beraten. Hierbei wurde der Tausch der Fläche zum westlichen Ortsrand Richtung B9 angenommen, nicht jedoch die Vergrößerung. Der geänderte Regionalplan liegt nun in der Zeit vom 15.03 bis 25.04.2023 offen. Stellungnahmen können dann bis 09.05.2023 eingebracht werden.

Die Übernahme des Tausches kann als Erfolg gebucht werden, da generell Änderungen für Gemeinden

gerade in Bezug auf Baugebiete oder Gewerbeflächen seltener angenommen werden. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig keine Bedenken zu erheben.


2. Auftragsvergaben zur Erweiterung der Kindertagesstätte Kuhardt

Aufgrund der Begehung der Kindertagesstätte ‚Schatzkiste‘ mit dem Landes- und Kreisjugendamt im Juni 2021 wurden Defizite in den Räumlichkeiten bezüglich Anzahl und Art festgestellt. Der daraus er-mittelte zusätzliche Raumbedarf wurde mit 250 m² festgelegt. Resultierend ergibt sich eine aktuelle Baukostenschätzung in Höhe von 1.142.096 € brutto. Zur Umsetzung sind folgende Auftragsvergaben erforderlich:


1. Leistungen der technischen Ausrüstung i.S.d. §§ 53 ff HOAI

Diese wurden bereits ausgeschrieben, jedoch lag bis Angebotsfristende kein Angebot vor. Da ohne Angebot kein Zuschlag möglich ist, kann gem. § 48 Abs.1 Nr.1 UVgO (Unterschwellenvergabe-Ordnung)

Die Ausschreibung aufgehoben werden. Der Gemeinderat beschließt daher die Aufhebung der Ausschreibung. Weiterhin ergibt sich der Beschluss einer Neuausschreibung in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung, da in der VG Rülzheim an mehreren Gemeinden Erweiterungen der Kindertagesstätten erfolgen.


2. Leistungen der Tragwerksplanung i.S.d. §§ 49 ff HOAI

Hierzu lagen 3 Angebote vor. Das niedrigste i.H.v. 19.250 € brutto erfolgte von Hoffmann&Korn, Dudenhofen. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an genannte Firma zur Ermittlung der Gebäudestatik und Aufstellung des Standsicherheitsnachweises. Das Büro war bereits in der VG tätig und konnte seine Eignung und Leistungsfähigkeit nachweisen.


3. Leistungen der Bauphysik und Brandschutzplanung

Zur Bauphysik lagen 2 Angebote vor. Das niedrigste i.H.v. 5.355 € Brutto wurde von Kurz und Fischer, beratende Ingenieure, Bretten eingereicht. Für den Brandschutz lag nur ein Angebot i.H.v. 19.272 € vor.

Beide Unternehmen sind als zuverlässig, leistungsfähig und zur Aufgabenerfüllung geeignet, bekannt.

Der GR beschließt daher die Auftragsvergabe an die beiden genannten Firmen.


Die für die Vergabe ermittelten Aufwände sind in der Haushaltsplanung 2021/2022 mit 50.000 € veranschlagt und von der Kommunalaufsicht genehmigt. Sie unterliegen dem Ermächtigungsvortrag und sind daher auch in 2023 nutzbar.


4. Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB und § 35 BauGB Innerorts

Nachträgliche Genehmigung des Umbaus eines bestehenden Wohnhauses


Folgend die Beschreibung der An- Umbauten, die durchgeführt wurden:

1) Überdachung der Zufahrt/des Stellplatzes im Straßen zugewandten Hofbereich (< 50m²)

2) Überdachter Freisitz mit neuem Eingangsbereich inklusive Treppe (Einhausung)

3) Überdachte Dachterrasse im rückwärtigen Bereich an südwestlicher Grundstücksgrenze

Auf Basis der Stellungnahme der Verwaltung und der eingereichten Pläne beschließt der Gemeinderat einstimmig zu den genannten Punkten:

1) Gemäß § 62 Abs 1 Landesbauordnung sind Hofüberdachungen bis 50 m² zulässig. Daher ist hier kein Einvernehmen notwendig.

2) Die Anbauten führen zu einer geschlossenen Bauweise. In der Straße ist jedoch die einseitig grenzständige Bauweise prägend. Ebenso ist die Einhaltung der Stellplatzordnung auf Basis der eingereichten Pläne unklar. Die zusätzliche Versiegelung und die fehlende GRZ-Berechnung in Verbindung der vorgenannten Punkte führen daher zum Versagen des Einvernehmens.

3) Die hinzugekommene Dachterrasse zur Nutzung als Aufenthaltsraum kann sich in die Umgebungsbebauung einfügen, da in unmittelbarer Umgebung bereits Wohnnutzungen bis 22 m Tiefe vorhanden sind. Daher erklärt die Gemeinde ihr Einvernehmen nach § 34 BauGB und Innerorts § 36 BauGB.


5. Kenntnisgaben

- Flammkuchenfest der Aktiven Bürger am 30.04.2023 von 14.00-00.00 Uhr :

Hiermit ergeht herzliche Einladung an alle Einwohner/innen Kuhardts und Umgebung

- ‚Kuhardt stellt sich vor ‘Resümee‘ : Die Veranstaltung am 23.04.2023 war gut besucht und alle Beteiligten werten es als Erfolg. Daher wird es sicher ein nächstes Mal geben.

- Oldtimer-Club Gelände ‚P59‘ : Der Grünstreifen erhält neue Obstbäume. Für Natur und Mensch zur Freude.


Der Bürgermeister bedankte sich bei den anwesenden Mitgliedern des GR und schließt die Sitzung.

gez. MMG

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