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39. Gemeinderatssitzung


Kurzprotokoll 39. Öffentliche GR-Sitzung Kuhardt 14.09.2023 Ratssaal

Bürgermeister Schwab begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder und anwesenden Einwohner im Gemeindehaus und stellte die Beschlussfähigkeit fest.


1. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kuhardt

Aufstellungsbeschluss gem. §2 BauGB und Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB.

Nach Einarbeitung der Anforderungen und Beschlüsse des Bauausschusses vom 05.07.2023 konnte der Bebauungsplan „St. Anna-Strasse“ im Rat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Wesentliche Änderungen sind:

- Neu errichtete Hauptgebäude mit Flachdach im rückwärtigen Bereich sind zu begrünen

- Anpassung der rückwärtigen Baugrenzen der Grundstücke 20 und 22, sowie 30, 32, 36 und 37

Einstimmig beschließt der Rat:

- Aufstellung des Bebauungsplanes St. Anna-Strasse gem. beiliegenden Unterlagen nach §2 Abs. 1BauGB

- Freigabe des Entwurfes und Beauftragung der Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.§3 Abs.1

- Freigabe des Entwurfes und Beauftragung der Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem.§4 Abs.1


2. Rheinberghalle Kuhardt

Konzeptstudie Sanierung - Sachstand

Das beauftragte Büro Humbert erläuterte den Sachstand zu weiteren möglichen Vorgehensweisen der Liegenschaft Rheinberghalle.

Schwerpunkte sind:

- Beseitigung des Instandhaltungsstaus

- wie kann die Halle auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden

- was ist zu tun, um die Halle zukunftsfähig zu halten

- Können alle Anforderungen des Brandschutzes durch Sanierungskonzept gelöst werden

Letztendlich geht es dabei um die Frage: Sanierung oder Neubau?

Nach derzeitigem Stand der Untersuchung können alle relevanten Punkte im Rahmen einer Sanierung gelöst werden. Ein Neubau würde deutlich teurer werden als eine Sanierung. Da der Gemeinderat die Halle als wesentliche Liegenschaft auch für die ansässigen Vereine und deren Aktivitäten sieht, stellt sich auch die Frage nach möglichen Nutzungsbedingungen bei Sanierung oder Neubau. Dabei kam auch die Frage der Aktiven Bürger zur Diskussion, inwieweit und für welche Zeitdauer in beiden Fällen mit

einem Nutzungsausfall zu rechnen ist.

Im Falle der Sanierung wäre – aus heutiger Sicht – mit bis zu 18 Monaten zu rechnen. Im Falle des Neubaus könnte der Spielbetrieb aufrechterhalten werden, wenn der Neubau neben der bisherigen Halle erfolgt. Dies würde jedoch zu erheblichen Mehrkosten führen, da die erforderliche Fläche fehlt oder erst durch die Hangbefestigung geschaffen werden müsste.

Aus der vorliegenden Kostenrechnung kann derzeit eine Sanierung bevorzugt werden, da die Kosten unter 80 % des Neubaus liegen, womit unter Umständen Fördermittel beantragt werden können. Dies wird im weiteren Verlauf der Studie durch die Verwaltung mit untersucht.


3. Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Übernahme der Lärmaktionsplanung durch das Land Rheinland-Pfalz

Die Gemeinde Kuhardt ist hier betroffen durch den von der B9 ausgehenden Lärm. Der Gemeinderat sieht in der Diskussion die als sogenannte Ruhebereiche vorgeschlagenen Flächen kritisch, besonders in Hinsicht Deich- und Kiesabbau im nächsten Jahrzehnt. Darüber hinaus sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Verkehrs als wenig praktikabel anzusehen, da der Gemeinde hierzu sowohl die finanziellen Mittel als auch die Gestaltungshoheit fehlt.

Daraus wurde eine angepasste Fassung an die Verwaltung zur Einarbeitung in die Lärmaktionsplanung (LAP) erstellt und einstimmig beschlossen.


4. Beschlussvorlagen: Auftragsvergaben

4.1 Umgestaltung Friedhof Kuhardt: Garten- und Landschaftsarbeiten

Das wirtschaftlichste Angebot bei vier Bietern wurde von Firma Seither Garten – und Landschaftsbau abgegeben zu Brutto 184.316 €. Die finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt eingeplant, jedoch stehen für die Maßnahme noch 236.000 € aus dem Doppelhaushalt zur Verfügung. Somit ist Kostendeckung gegeben. Jedoch steht die Einzelkreditgenehmigung für 2023 aus. Da die Maßnahme im vorigen Doppelhaushalt genehmigt und begonnen wurde, ist von einer Zustimmung auszugehen. Der

GR beschließt einstimmig den Zuschlag an Fa. Seither, Lustadt.


4.2 Umgestaltung Friedhof Kuhardt: Lieferaufträge für beizustellende Teile

Es wurden die wirtschaftlichsten Angebote für Urnenstehelen, Wasserstelen und

Nachbestattungspoller ausgewählt aus bis zu drei Bietern. Es ist auch hier von einer Kostendeckung auszugehen, siehe hierzu 4.1.

Somit wurden die Aufträge zur Lieferung wie folgt vergeben und beschlossen:

- Urnenstelen an Fa. Kronimus, Iffezheim zu 11.435 €

- Wasserstelen an Fa. Röltec Freiraumsysteme, Burscheid zu 4.189 € und

- Nachbestattungspoller an Fa. Kronimus, Iffezheim zu 1.960 €


4.3 Erweiterung der Kindertagesstätte Kuhardt: Planung der technischen Anlagen

Das einzige Angebot wurde vom Ingenieurbüro Halter in Otterstadt zu Brutto 80.123 € abgegeben. Da diese im Haushalt eingeplant wurde, ist insofern Kostendeckung gegeben. Der GR beschließt einstimmig, das Angebot anzunehmen und den Auftrag an Ingenieurbüro Haller zu vergeben.


5. Einwohnerfragestunde - Fragen eines Vertreters des TSV

- Begrenzung der Besucher Rheinberghalle weiterhin auf 200 Personen wegen fehlender Lüftungsanlage

- Fördermittel für die Sanierung der Rheinberghalle können bis zu 50 % betragen. Jedoch ist die Beantragung Aufgabe der Verwaltung und nicht des Architekten

- Die Halle ist bereits älter als 40 Jahre, jedoch hat ihr Fortbestand viele soziale Aspekte für Kinder und Jugendliche. Diese Argumentation unterstreicht der Gemeinderat geschlossen.

- Kerwe war ein toller Erfolg aus Sicht des TSV


Der Bürgermeister bedankte sich bei den anwesenden Mitgliedern des GR und Einwohnern und schließt die Sitzung.


Hinweis: Mehr Details unter: https://ruelzheim.more-rubin1.de/sitzungskalender.php

gez. MMG

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