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41. Gemeinderatssitzung



Kurzprotokoll 41. Öffentliche GR-Sitzung Kuhardt 21.12.2023 Ratssaal


Bürgermeister Schwab begrüßte die anwesenden Einwohner und Ratsmitglieder im Gemeindehaus. Ebenso stellte er die Beschlussfähigkeit fest.  


1. Verpflichtung neues Ratsmitglied 

In der Nachfolge des Ratsmitgliedes Rüdiger Englert, der 29 Jahre im Rat die SPD Fraktion führte, wurde Yüksel Ziya als sein Nachfolger verpflichtet. Alle Ratsmitglieder heißen ihn Herzlich willkommen und wünschen sich eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit für die Gemeinde Kuhardt.

 

2. Cohartis Grundschule Kuhardt

Auftragserteilung für eine Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Schulentwicklung

 

Die Rahmenbedingungen für Grundschulen und ihre Konzepte stehen vor einem großen Wandel.  Auf diesen Wandel hat auch das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erheblichen Einfluss.

Daher sind entsprechende Ganztagsräume und ein Essensangebot am Mittag unbedingte Voraussetzungen für die Fortführung des Schulbetriebes. Um bauliche und pädagogische Konzepte in Einklang zu bringen, ist hierzu eine Machbarkeitsstudie erforderlich, die auch die wirtschaftlichen Aspekte beleuchtet.  Hierzu wurde ein Angebot des Büro Böwer aus Freiburg eingeholt. Das Angebot enthält erstens die Teilnahme und Verarbeitung der Ergebnisse der geplanten Workshops mit Kosten i.H.v. 5.712 € und zweitens alle weiteren Kosten nach Zeitaufwand (80-110 € /h) berechnet. Da entsprechende Mittel im Haushalt 2024 eingestellt sind, beschließt der Gemeinderat einstimmig den Auftrag an das Büro Böwer zu vergeben.


Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) – Grundsätzliches zur ganztägigen Betreuung

 

Aufgrund des Gesetzes hat ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Kind einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab dem Schuljahr 2026/2027 hat dies bereits jeder Grundschüler ab der 1. Klasse.

Die Erfahrungen der bisherigen Betreuung zeigen, dass dieses Angebot heute schon oft angenommen wird. Um die Zukunftsfähigkeit der Schule in der Gemeinde Kuhardt zu sichern, besteht Einigkeit darüber, dass die Gemeinde Kuhardt, sofern alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind und eine Mindestanmeldezahl von 36 Schüler/innen erreicht wird, ein Antrag auf Ganztagsschule in der Grundschule Cohartis Kuhardt gestellt werden soll.

 

3. Untersuchung zur planungsrechtlichen Steuerung von möglichen Standorten für Freiflächensolaranlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Rülzheim   

Vorstellung der Studie für das Gebiet Ortsgemeinde Kuhardt

Das Planungsbüro Piske wurde von der Verbandsgemeinde Rülzheim beauftragt, mögliche Standorte für Freiflächensolaranlagen in der Verbandsgemeinde darzustellen. Der Stand und die Ergebnisse wurden im Gemeinderat durch die Bauabteilung VG Rülzheim vorgestellt.

Nach Einbeziehung gesetzlicher Vorgaben (wie Wasserschutzgebiete, Biotope gem. § 30, Vogelschutzgebiete), raumordnerischer Vorgaben (Überschwemmungsgebiete, Grünzäsuren), planerischer Überlegungen der Ortsgemeinden und Belange der Landwirtschaft wurden die Ausschlussflächen ermittelt und in Karten übertragen. Somit erhielt man Potenzialflächen für zukünftige Standorte. Derzeit werden die Fachbehörden (VRRN, SGD Süd, Kreisverwaltung Germersheim, Landwirtschaftskammer und weitere) an der Untersuchung beteiligt.

Erste Rückmeldungen zeigen, dass diese Aktivität sehr begrüßt wird, jedoch viele als geeignet erscheinende Flächen aus fachlicher Sicht kritisch bewertet werden.

Nach Abschluss der Beratungen mit den Gemeinden in der Verbandsgemeinde erfolgt die abschließende Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat.

Der Gemeinderat Kuhardt beschließt einstimmig, die Untersuchung für mögliche Standorte von Freiflächen-Solaranlagen in der Ortsgemeinde weiterzuführen.

 

4. Kostenübernahme Kirchturmuhranlage St. Anna

 

In der Ortsgemeinde Kuhardt ist die Wartung der Kirchturmuhr seit 01.01.1968 in der Verantwortung der Gemeinde. Es besteht ein Wartungsvertrag mit der Fa. Perrot.  Einige haben sicherlich schon bemerkt, dass der Glockenschlag mittlerweile auffallend abweicht von der Uhrzeit. Die katholische Gemeinde informierte Fa. Perrot über den Defekt. Bei der Prüfung und Wartung ergaben sich deutliche Verschleissspuren. Daher ist aus Sicht der Fa. Perrot eine grundlegende Instandsetzung erforderlich. Hierzu wurde ein Angebot von 12.836 € vorgelegt. Hinzu kommen noch Krankosten bis ca. 2.000€.

Die Regelungen in den Nachbargemeinden sind nicht einheitlich.

Sie reichen von voller Kostenübernahme durch die Kirchengemeinde bis zur kompletten Übernahme durch die Gemeinde. Nach sehr konstruktiver Diskussion im Gemeinderat waren sich alle einig, dass aktuell keine Eile geboten ist. Ebenso soll aufgrund des Haushaltes, der derzeit keine Mittel hierfür bereitstellen darf, nochmals die Diskussion mit der katholischen Kirchengemeinde bezüglich Kostenbeteiligung geführt werden.

 

5. Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB und § 34 BauGB Innerorts

Bestehendes Gebäude soll neue breitere Balkontüre erhalten

Hierzu liegen keinerlei baurechtliche Bedenken seitens der Verwaltung vor. Ebenso liegen auf Grundlage der §34 und §36 BauGB keinerlei Bedenken des Gemeinderates vor, somit erteilt der Rat einstimmig sein Einvernehmen.


6. Einwohnerfragestunde

Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

 

7. Kenntnisgaben

Termin : 07.01.2024 Neujahrsempfang – Hier ergeht herzliche Einladung an alle Einwohner der Ortsgemeinde ab 19.00 Uhr

 

Der Bürgermeister bedankte sich bei den anwesenden Mitgliedern des GR und Einwohnern und schließt die Sitzung.


gez. MMG   

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