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12. Gemeinderatssitzung, bzw. Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 GemO



Wie im letzten Bericht schon geschrieben, gab es dieses Mal keine Gemeinderatssitzung, sondern ein Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 GemO. Das heißt, die Gemeinderäte haben die zu beschließenden Tagesordnungspunkte per Mail von der Verwaltung Rülzheim erhalten. Alle Räte haben im Vorfeld Ihr Einverständnis dazu erteilt. Dienstagabend hatten wir Aktive zuerst unsere (virtuelle) Fraktionssitzung, dann eine Onlinebesprechung aller Räte mit dem Bürgermeister, in der wir die zu besprechenden Themen durchgegangen sind. Bis Donnerstag mussten alle Gemeinderatsmitglieder zu jedem TOP ihre Stimme per Mail an die Verwaltung melden. Bis auf zwei fehlende Rückmeldungen der CDU wurden alle Punkte einstimmig beschlossen. Hier eine kurze Zusammenfassung:


  1. Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 Es ist für 2021 eine Produktion von 80fm und ein Verkauf von 50 fm Holz vorgesehen. Voraussichtlich entsteht ein Fehlbetrag von 7.068 Euro. Der vorliegende Forstwirtschaftsplan (Hinweis am Ende des Berichts!!) soll vom Rat bestätigt werden.

  2. Klimafreundliche Maßnahmen der Dorfökologie und der Grün- und Freiraumgestaltung - Auftragsvergabe Gehölzpflege und Wegebau Hierzu folgender Text aus den Unterlagen: Sachbericht Am 25.05.2020 sowie am 29.06.2020wurden im Gemeinderat Kuhardt bereits mehrere Maßnahmen an Kommunalen Grünflächen beraten. Ziel ist zum einen die Neuschaffung von Grün-und Naherholungsanlagen sowie die Aufwertung bestehender Grünanlagen. Hierzu wurde bereits ein Landschaftsarchitekt mit der Planung der entsprechend priorisierten Maßnahmen beauftragt. Die Planung der Maßnahmen ist bereits vorangeschritten. Eine Maßnahme wurde bereits ausführungsreif beplant, dass noch im Haushaltsjahr 2020 begonnen werden kann. Hierbei handelt es sich um die Schaffung einer direkten Fußwegeverbindung zwischen dem Dorfplatz und dem Friedhof inkl. Pflanzarbeiten und Rückschnitten. Der Maßnahmenbereich ist in der Anlage dargestellt. Die erforderlichen Leistungen müssen nach § 22 I GemHVO jedoch ausgeschrieben werden. Nach § 22 II GemHVO gilt für Ausschreibungen die VV-ÖABW. Da es sich um Bauleistungen handelt, erfolgt die Ausschreibung gemäß Nr. 2.2. VV-ÖABW nach der VOB/A. Nach der Auftragswertschätzungen des beauftragten Landschaftsplaners beträgt der geschätzte Auftragswert 15.460,00€. Auf Basis des Auftragswertes der Bauleistungen wurde die Freihändige Vergabe als Verfahrensart gewählt. Im Rahmen der Vergabe wurden 6 entsprechend geeignete Firmen zur Abgabe eines Angebots ausgewählt. Da die Angebotsfrist noch nicht bis zum Zeitpunkt des Umlaufverfahrensausgelaufen ist und die Angebote dementsprechend noch nicht vorliegen, kann der Zuschlag nicht im Umlaufverfahren erteilt werden. Es empfiehlt sich daher Ortsbürgermeister Schwab zur Vergabe des Auftrags an den wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen. Finanzierung Die erforderlichen Haushaltsmittel müssten über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der verbleibenden Kosten könnte durch Einsparungen bei der Erschließung künftiger Baugebiete (Projekt 034) erfolgen. Hierfür sind in 2020 100.000 € veranschlagt. Diese Mittel werden in diesem Jahr nicht mehr benötigt. Mit der Zustimmung zu der Maßnahme wird der Leistung der über-/außerplanmäßigen Haushaltsmittel zugestimmt. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt: a) Ortsbürgermeister Schwab wird ermächtigt, den Zuschlag und Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. b) Die Entscheidung ist dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.


3. Turnhalle der Grundschule Kuhardt - Stilllegung der Lüftungsanlage - Auftragsvergabe für die alternative Beheizung - Aufgabe des Status

Versammlungsstätte Die 60 Jahre alte Lüftungsanlage wurde in den letzten Jahren immer wieder repariert. Die Instandhaltung mach ein immer wiederkehrender Defekt am Motor fast unmöglich. Bei einer Prüfung durch einen Sachverständigen wurde festgestellt, dass die Anlage nicht mehr den heutigen Anforderungen einer Lüftungsanlage einer Versammlungsstätte (mehr als 200 Personen) und für den Betrieb von Schulsport entspricht. Im Zuge der Untersuchungen wurde schnell klar, dass die Summe aller notwendigen Maßnahmen mit einer höheren sechsstelligen Summe zu beziffern ist. Die Verwaltung empfiehlt, den Status einer Versammlungsstätte aufzugeben, was baurechtlich mit einer Nutzungsänderung einhergeht. Geheizt werden kann dann künftig mit Heizkörpern und Lufterhitzern. So ist ein uneingeschränkter Schulsportbetrieb und Veranstaltungen dann mit max. 200 Personen möglich. 4. Sonderbetriebsplan "Gewinnung und Aufbereitung von Quarzsand und Kies", Quarzsandtagebau Leimersheim, Kieswerk Markus Wolf Auch hier wollen wir Einblick in die Beschlussvorlage der Verwaltung geben:


Sachbericht: Mit Schreiben vom 19.10.2020 wurden die Verbandsgemeinde sowie die Ortsgemeinden Kuhardt und Leimersheim darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Firma Markus Wolf einen Antrag auf die Zulassung eines Sonderbetriebsplanes gestellt hat. Von Seiten des Kieswerkbetreibers ist beabsichtigt, die bestehende Gewinnungs-und Aufbereitungsanlage, teilweise zu erneuern und nach dem neusten Stand der Technik zu ergänzen und auszurüsten, da Teile der Anlage bereits in den 1970er Jahren errichtet wurden, und in vielerlei Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Im Zusammenhang mit der Ertüchtigung und Überholung der Aufbereitungsanlage muss das Verfahrenskonzept teilweise verändert und Teile der technischen Produktionseinheiten erneuert werden. Insbesondere soll die innerbetriebliche Transportstrecke für das gewonnene Rohmaterial ein schwimmendes Schöpfrad und eine Vorhalde eingefügt werden. Darüber hinaus ist geplant, die vorhandene Aufbereitung für die Kieskörnungen durch moderne Aggregate zu ersetzen. Um den energieaufwändigen Einsatz von Radladern für die Beladevorgänge der LKW zu minimieren, sind Materialhalden mit Unterflurabzug und einer automatischen Verladestation vorgesehen. Das Lärmgutachten zeigt auf, dass die Lärmwerte der 4 nächsten schutzwürdigen Nutzungen (Am Hochufer 30 und Lerchenflug 17 in Kuhardt, Am Michelsbach 14 Leimersheim und Hartdtwald Neupotz) die zulässigen Immissionswerte um mindestens 8 bis 11 Dezibel unterschritten werden. Negative Auswirkungen im Bereich der VG werden durch die Planung nicht gesehen. Die aktuell in Planung befindliche Trasse der Bauzufahrt zum Reserveraum Hördt wird von der Planung nicht betroffen. Die SGD ist aber als Träger öffentlicher Belange ebenfalls am Verfahren beteiligt.

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, gegen den Sonderbetriebsplan „Gewinnung und Aufbereitung von Quarzsand und Kies des Kieswerks Markus Wolf keine Bedenken zu erheben.


5. Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB, Vorhaben im Innerortsgebiet gemäß §34 BauGB, Gartenstraße, Kuhardt Das Bauvorhaben (Umbau des rückwärtigen Bestandsgebäudes und eine zusätzliche Wohneinheit, verteilt auf 2 Vollgeschosse) fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.


Liebe Leser unserer Berichte, danke für Eure vielen positiven Rückmeldungen. Hier nochmal an dieser Stelle der Hinweis, dass die öffentlichen Punkte der Gemeinderatssitzungen stets eingesehen werden können. Gerne könnt Ihr uns diesbezüglich ansprechen!


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